Indem man alle selbstständige Kassenbildung erschwert oder beschränkt, drängt man auf den Weg der Staatshilfe und erweckt hier Ansprüche an den Staat, die kein Staatswesen auf Dauer befriedigen kann. Man schafft im günstigsten Fall schablonenmäßige dürftige Einrichtungen, deren Unzulänglichkeit und Ungeeignetheit für diese Lebensverhältnisse mehr geeignet sind, neue Unzufriedenheit hervorzurufen, als vorhandene zu beseitigen.
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